Stornierung
Stornierung durch den Kunden
Nach einer Reservierung für ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit und dem Erhalt der Anzahlung ist ein Rücktritt vom Vertrag mit dem Unternehmen nicht möglich. Die Kaution ist nicht erstattungsfähig, da gemäß § 7 Abs. 6 Punkt k) des Gesetzes Nr. 102/2014 Coll. zum Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers ausgeführt werden, kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten, dessen Gegenstand die Bereitstellung von Freizeitaktivitäten ist und zu dem sich das Unternehmen verpflichtet diese Aktivitäten in der vereinbarten Zeit oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erbringen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen stellt dabei den Vertrag dar, nach dem sich der Verkäufer verpflichtet, eine Freizeitleistung, d. h. die Aktivität, in der vereinbarten Zeit oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums zu erbringen.
IV. Stornierungsbedingungen
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung mit der Firma Mamoko s.r.o. getroffen wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
Stornogebühr vor Anzahlung = 0 %,
Stornogebühr nach Anzahlung = die volle Anzahlung, jedoch mindestens 30 % des Gesamtpreises für die gebuchte Leistung,
Stornogebühr nach Anzahlung und weniger als 3 Tage vor der gebuchten Leistung = 100 % des vollen Preises der gebuchten Leistung
V. Teilnehmerzahlgarantie
Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen die genaue Anzahl der an der gebuchten Aktivität beteiligten Teilnehmer benötigt. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl gelten für Einzelpersonen die in Art. IV genannten Stornobedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen Änderungen der Teilnehmerzahl mindestens einen Tag vor der Aktivität mitzuteilen. Die garantierte Teilnehmerzahl kann am Tag der Aktivität erhöht werden. In diesem Fall wird der volle Preis für die erhöhte Teilnehmerzahl gemäß dem vorab vereinbarten Preis in bar bezahlt. Wenn der Kunde dem Unternehmen nicht mindestens einen Tag vor der gebuchten Aktivität mitteilt, dass sich die Teilnehmerzahl erhöht hat, kann das Unternehmen die Erbringung der gebuchten Leistung für diese nicht angemeldeten Teilnehmer verweigern.